Im Todesfall – Bestattung

Die Abdankung gibt Ihnen Gelegenheit, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Abdankung ist aber auch eine Verbindung mit dem Leben, eine Verbindung unter den "Überlebenden", weshalb eine "Abdankung im engsten Familienkreis" nur zurückhaltend durchgeführt werden sollte. Im Normalfall sollten Freundinnen, Freunde, Nachbarn, Arbeits- und Schulkollegen, Vereinsmitglieder und Bekannte Gelegenheit haben, durch persönliche Anwesenheit an der Trauerfeier Abschiede zu nehmen, und den Angehörigen ihre Anteilnahme auszudrücken. Dies ist auch im Hinblick auf die spätere Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr wichtig.


1. Bestattungsart

Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen – beachten Sie jedoch allfällige Wünsche des Verstorbenen (siehe Sterbeverfügung) und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten.

Folgende Bestattungsarten werden in der Schweiz hauptsächlich gewünscht:

a) Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde gelegt – und dies gemäss der Gesetzgebung nur auf Friedhöfen. Jeder Einwohner hat ungeachtet seiner religiösen Bekenntnisse einen Rechtsanspruch, auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten für das Grab sind je nach Art des Grabes und je nach Gemeinde unterschiedlich hoch.

b) Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Kremationsofen im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Urnenbeisetzung erfolgt meist in einem Friedhof.

c) Bestattung ausserhalb eines Friedhofes
Wer die Asche eines/einer Verstorbenen ausserhalb eines Friedhofes begraben möchte, kann dies zum Beispiel in einem Wald ausstreuen. Zulässig ist auch, eine Urne, respektive die Asche, auf einem Privatgrundstück zu bestatten. Sie können die Urne auch im Haus aufbewahren.

d) Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung)
Die Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung) ist in der Regel nur nach einer Kremation möglich. Sie ist dann sinnvoll, wenn die verstorbene Person keine nahen Angehörigen mehr hatte, oder wenn sie diese Bestattungsform ausdrücklich gewünscht hat.

2. Ort, Zeit

Legen Sie zusammen mit Ihren Angehörigen und dem Seelsorger den Bestattungsort und die Bestattungszeit fest.

3. Wer spricht?

Vielfach wird die Abdankungsfeier noch durch das Vortragen von besinnliche Gedanken oder Lebenslauf der verstorbenen Person gestaltet. Eine frühe Auswahl der vortragenden Person ist sinnvoll.

4. Wen einladen?

– Verwandte
– Freunde des Verstorbenen und der Trauerfamilie
– (frühere) Geschäfts-, Schul- und Vereinskollegen
– Nachbarn

5. Wie einladen?

– Leidzirkulare
– Brieflich
– Todesanzeige
– Telefonisch
– Email

6. Essen organisieren

7. Überführung

Notwendige Unterlagen für die Überführung ins Ausland

– 3 internationale Todesscheine – ausgestellt vom Zivilstandsamt des Todesortes
– Leichenpass (ausser bei Überführung der Urne) – ausgestellt vom Untersuchungsamt.
– Bestattungsbewilligung – ausgestellt vom Zivilstandsamt des Wohnortes
– ärztlicher Attest (Todesursache) (ausser Urne) – wird vom die Leichenschau vorgenommenen Arzt ausgestellt
– Bestätigung Einäscherung – Krematorium

Diese Papiere müssen ev. noch von der ausländischen Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.