Legate

Haben Sie auch schon daran gedacht, eine gemeinnützige Institution bei Ihrem Ableben zu begünstigen? Oder wollen Sie als Erbe einen Teil Ihrer Erbschaft in Form einer Spende an wohltätige Organisationen zukommen lassen? Die Nachlassregelung sollte, auch wenn dies oft nicht leicht fällt, sorgfältig geplant und rechtzeitig an die Hand genommen werden.

Befassen Sie sich für die Planung der Nachlassregelung mit folgenden Punkten:
1. Art des Vermächtnisses: Legate, Erbeinsetzung
2.
Auswahl der Institution
3. Verfassen des Vermächtnisses
4. Rechtsberatung, Fragen und Antworten

1. Art des Vermächtnisses
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen durch eine Spende, ein Testament oder Erbvertrag haben in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. In einem Testament werden hauptsächlich zwei Verfügungsarten unterschieden: Legate und Erbeinsetzung. Andere sind u.a. Nacherbeneinsetzung, Stiftungen und Erbverträge. Verfügen Sie im Zweifelsfall ein Legat, oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Notar beraten.

Das Legat
Mit einem Legat können Vermögens-(z.B. 25’000 CHF) und Sachwerte (z.B. Liegenschaft) aus Ihrem Besitz zugewiesen werden. Legate werden vor der Aufteilung an die Erben ausgerichtet, wobei deren Pflichtteile nicht verletzt werden dürfen.

Die Erbeinsetzung
Anstelle eines fixen Vermögensbetrages oder eines Sachwerts können Sie mit einer Erbeinsetzung auch Anteile Ihres Nachlasses oder den ganzen Nachlass an Dritte vermachen.

2. Auswahl der Institution
Lassen Sie sich genug Zeit bei der Auswahl der Institution. Suchen Sie sorgfältig die zu bedenkende Organisation aus und informieren Sie sich gründlich über deren Tätigkeiten und Spendengelderverwendung. Die Auswahl kann manchmal sehr schwer sein. Vielfach unterstützt man mit seinem Vermächtnis Organisationen, denen man als langjähriger Spender treu war. Andere wiederum wollen bestimmte Aktivitäten mit einem grösseren Betrag nach dem eigenen Tod fördern. Denken Sie auch daran, dass es sinnvoll sein kann, mehrere Organisationen zu unterstützen.

In unserem Dienstleisterverzeichnis können Sie regionenspezifische Hilfs- und Spendenorganisationen finden. Die schweizerische Fachstelle für Spenden sammelnde und gemeinnützige Institutionen ZEWO gibt jedes Jahr einen Spendenspiegel heraus, aus dem Sie ebenfalls mehr Informationen über die meisten Spenden- und Hilfsorganisationen erhalten.

3. Verfassen des Vermächtnisses

Muster-Testament (Quelle ZEWO)
Ich, Anna Muster, geb. am 30.5.1940, verfüge letztwillig:
1. Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meinen Ehemann Fritz und
meine Kinder Brigitte und Fritz Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen.
2. Meiner Schwester Susanne Schmid-Muster, wohnhaft in Bern, hinterlasse ich mein Tafelsilber.
3. Der gemeinnützigen Organisation xyz vermache ich den Betrag von Fr. 100’000.—.
4. Als Willensvollstrecker setze ich pk ein.
Zürich, den 24.6.2000
Anna Muster