Patientenverfügung – Tipps

  • Informationen. Detaillierte Informationen liefert Ihnen das Buch "Patientenverfügung" des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). Sie können es außerdem im Online-Shop des vzbv oder per Telefon unter 02962/90 86 47 bestellen. Es ist außerdem im Handel erhältlich. Gratis ist die Broschüre "Patientenverfügung" des Justizministeriums. Sie können sie als pdf-Datei von www.bmj.bund.de herunterladen oder unter 01805/77 80 90 anfordern. Unter www.bmj.bund.de liegt außerdem eine Word-Datei mit Textbausteinen zum kostenlosen Download bereit, die Sie für Ihre eigene Patientenverfügung verwenden können. Vom Bayerischen Justizministerium gibts unter www.justiz.bayern.de/buergerservice kostenlos die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter". Im Handel kostet sie 3,90 Euro. Einen Mustertext der Ärztekammer Nordrhein können Sie übers Internet unter www.aekno.de abrufen oder unter Telefon 0211/4 30 2-0 bestellen.

  • Inhalt. Der Arzt kann Ihrer Verfügung nur folgen, wenn er Ihren Willen daraus klar erkennen kann. Mustertexte und Vorlagen enthalten daher viele medizinische Fachbegriffe. Machen Sie sich klar, was die Formulierungen genau bedeuten. Als Ansprechpartner eignen sich vor allem erfahrene Mediziner. Sie können Ihren Hausarzt fragen. Die Krankenkasse zahlt eine solche Beratung allerdings nicht. Viele Ärzte werden jedoch auch ohne oder gegen geringe Gebühren bereit sein, Ihnen bei der Patientenverfügung zu helfen. Besonders wichtig ist sachkundige Beratung, wenn Sie eigene Regelungen treffen wollen. Wiederum können Ärzte Ihnen am besten sagen, ob und wie sie eine bestimmte Formulierung verstehen.

  • Familie. Besprechen Sie Ihre Verfügung mit der Familie oder Vertrauten. Bei ihnen werden Ärzte im Ernstfall nachfragen.

  • Vorsorgevollmacht. Für den Fall, dass sie nicht selbst entscheiden können, sollten Sie Ihren Partner, sonstige Angehörige oder einen Vertrauten bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Zum Notar müssen Sie nur, wenn Sie in einer Vorsorgeverfügung bestimmen, dass ein Bevollmächtigter auch über Wohnungen, Häuser oder Grundstücke verfügen können soll. Die Gebühr für eine solche notarielle Vollmacht richtet sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Sie liegt zwischen 45 und 450 Euro.

  • Aufbewahrung. Ärzte und Gerichte benötigen das Original Ihrer Patientenverfügung. Weisen Sie mit einem Kärtchen in der Brieftasche darauf hin, wo es verwahrt ist. Vor allem für Alleinstehende ist es sinnvoll, die Verfügung zentral registrieren zu lassen. Verschiedene Möglichkeiten dafür finden Sie im Kompass zum Thema der Woche.